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Čeština (Česká republika)English (United Kingdom)Deutsch (DE-CH-AT)
Allgemeine Regeln
  • Die Wettbewerbregeln können von Jahr zu Jahr im Interesse des Wettbewerbs modifiziert werden, die Organisatoren vorbehalten sich das Recht der Regeländerungen, die im Internet eröffnet werden und wiederholt und ausgehängt vor Beginn des Wettbewerbs werden.
  • Bei der Erläuterung der Regeln gilt die Interpretation des Schiedsrichters.
  • die Wettkämpfer sind verpflichtet sich so zu benehmen, dass sie sich, weder ihre Umgebung bedrohen,
  • Im Laufe des Wettbewerbs ist es verboten Alkohol oder Drogen einzunehmen.
  • Der Wettkämpfer ist verpflichtet an Ort und Stelle bereitzustehen 10 min. vor seinem Auftritt, falls er nicht antretet binnen 2 min. nach dem Ausrufen seines Namens, kann er disqualifiziert werden. Die Reihenfolge der Auftritte ist durch Eintragung in die Startliste gegeben.
  • Falls der Wettkämpfer Musik auf einer CD oder Kassette hat, muss die mit seinem Namen bezeichnet werden und dem Tonmeister vor dem Auftritt mit schriftlichen Weisungen übergeben werden.
  • Der Wettkämpfer hat genügend Zeit für die Vorbereitung von Hilfsmitteln für seien Auftritt, cca 5 min., er kann einen oder mehrere Assistenten nutzen, es darf sich jedoch nicht um einen Gruppenauftritt mehrerer Hauptakteure handeln.
  • Dem Wettkämpfer, der in mehreren Wettkämpfen angemeldet ist, wird ermöglicht sich am Wettkampf außertourlich zu beteiligen.
  • Jedes Zeitlimit wird gestartet und beendet durch die Anweisung der Schiedsrichter.
  • Bei der Punktegleichheit bei der Peitsche zweier Wettkämpfer entscheiden Schüsse, die der Schiedsrichter entscheidet.
  • Falls eine streitige Situation beim Treffschuss entsteht, stoppt der Schiedsrichter die Zeit, für die Tatsachenfeststellung die unbedingt nötig ist und diese Zeit wird nicht in den Zeitlimit einberechnet.
  • Einspruch wird schriftlich eingereicht mit der Erlegung des Betrags in Höhe 100,- CZK gleich nach dem Ende der Produktion des Wettkämpfers. Im Falle einer positiven Begutachtung des Einspruches (durch den Hauptschiedsrichter in Zusammenarbeit mit den Schiedsrichtern des konkreten Wettbewerbs) hat der Wettkämpfer das Recht seinen Auftritt zu wiederholen.

 

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